Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Leuchtstoffverkäufe/-lieferungen der LITEC-LLL GmbH (Stand: Mai 2004)
1. Gültigkeit.
1.1. Die nachfolgenden AGB gelten für sämtliche Angebote und Verträge über Leuchtstoffverkäufe/-lieferungen der LITEC-LLL GmbH einschließlich entsprechender Folgeverträge, selbst wenn dann nicht nochmals auf sie hingewiesen wird.
1.2. Die jederzeitige Aktualisierung dieser AGB bleibt vorbehalten. Davon abgesehen, bedürfen Abweichungen, Änderungen und Ergänzungen dieser Geschäftsbedingungen sowie Nebenabreden der schriftlichen Bestätigung durch einen der Geschäftsführer der LITEC-LLL GmbH oder eines durch diese entsprechend Bevollmächtigten.
1.3. Hiervon abweichenden Bestimmungen des Käufers in dessen Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Sie erlangen nur Gültigkeit, falls einer der Geschäftsführer der LITEC-LLL GmbH oder ein durch diese entsprechend Bevollmächtigter ihre Gültigkeit schriftlich bestätigt.
1.4. Die Unwirksamkeit einer der vorliegenden Bestim-mungen berührt die Gültigkeit des Vertrages im Übrigen nicht.
2. Vertragsschluss. Lieferung.
2.1. Angebote der LITEC-LLL GmbH sind freibleibend. Ein Vertragsschluss bedarf der schriftlichen Auftragsbestätigung. Es gelten die jeweils aktuellen Preislisten der LITEC-LLL GmbH, wobei sich alle Preisangaben netto verstehen, also zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
2.2. Lieferungen erfolgen „ab Werk“ der LITEC-LLL GmbH.
2.3. Der Käufer trägt Kosten und Gefahr der Versendung. Sämtliche Risiken des Transportes, vor allem für Verlust oder Beschädigung der Ware oder für Personen- oder Sachschäden durch die Ware, trägt der Käufer. Sofern hierüber keine Vereinbarung getroffen wird, liegt die Art der Versendung (per Luftfracht, Bahn, Schiff oder Straße) im Ermessen der LITEC-LLL GmbH.
2.4. Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, sind Lieferfristen und Lieferzeitpunkte, die von der LITEC-LLL GmbH angegeben werden, unverbindlich, das heißt allein aus ihrer Überschreitung können keine Rücktritts- oder Schadenersatzansprüche geltend gemacht werden.
2.5. Im Fall eines Lieferverzugs bzw. Lieferausfalls kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten, nachdem er der LITEC-LLL GmbH eine angemessene Nachfrist gesetzt und diese erfolglos verstrichen ist, Ziff. 5. bleibt unberührt.
3. Zahlung. Eigentumsvorbehalt.
3.1. Rechnungen sind ohne Abzug dreißig Tage nach Rechnungsdatum fällig. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung kommt es auf den Zahlungseingang bei der LITEC-LLL GmbH an.
3.2. Bei Zahlungsverzug des Käufers ist die LITEC-LLL GmbH berechtigt, die Lieferungen einzustellen und Verzugszinsen in Höhe von 10 Prozent p. a. zu berechnen. Die Geltendmachung weiterer Schäden bleibt vorbehalten.
3.3. Zur Aufrechnung oder Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Käufer nur berechtigt, wenn seine Gegenansprüche unbestritten oder rechts-kräftig festgestellt sind.
3.4. Bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises durch den Käufer behält sich die LITEC-LLL GmbH das Eigentum an der gelieferten Ware vor.
3.5. Der Käufer ist berechtigt, über die Vorbehaltsware im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsverkehrs zu verfügen. Er ist nicht zu Verpfändung, Sicherungsübereignung oder ähnlichen Rechtsgeschäften über die Vorbehaltsware berechtigt.
3.6. Im Fall der Verarbeitung der Vorbehaltsware wird die LITEC-LLL GmbH entsprechend dem Verhältnis des Wertes der verarbeiteten Vorbehaltsware (Rechnungsbetrag) zum Wert der anderen verarbeiteten Sachen (Rechnungsbeträge) anteilig Miteigentümerin des Endproduktes, ohne dass daraus weitere Verpflichtungen folgen.
3.7. Der Käufer tritt Forderungen gegen Dritte, die er aus dem Weiterverkauf oder aus einem anderen Rechtsgrund bezüglich der Vorbehaltsware oder des Endproduktes erwirbt, an die LITEC-LLL GmbH sicherungshalber schon jetzt ab, die LITEC-LLL GmbH nimmt diese Abtretung schon jetzt an. Die Abtretung gilt als in Höhe der Kaufpreisforderung der LITEC-LLL GmbH zuzüglich eines Sicherheitszuschlags von 10 Prozent vereinbart. Die LITEC-LLL GmbH hat hinsichtlich der an sie abgetretenen Forderungen einen jederzeitigen Auskunftsanspruch gegen den Käufer.
3.8. Der Käufer wird widerruflich zur treuhänderischen Einziehung der abgetretenen Forderungen ermächtigt. Die Einziehungsermächtigung und Berechtigung zur Weiterveräußerung (Ziff. 3.7) kann widerrufen sowie die Verarbeitung der Vorbehaltsware (Ziff. 3.6.) wie auch deren Wegschaffung untersagt werden, sobald der Käufer gegenüber der LITEC-LLL GmbH mit seinen Zahlungen in Verzug ist.
3.9. Der Käufer hat einen Freigabeanspruch, sobald und soweit der realisierbare Wert der Sicherheiten die gesicherte Forderung der LITEC-LLL GmbH um mehr als 20 Prozent übersteigt.
3.10. Falls Dritte auf Vorbehaltsware, Endprodukt oder Drittforderungen (Ziff. 3.7.) durch Pfändung o.ä. zugreifen, hat der Käufer auf die Rechte der LITEC-LLL GmbH hinzuweisen und diese unverzüglich zu benachrichtigen. Außerdem hat der Käufer die für eine Intervention notwendigen Informationen und Unterlagen umgehend zur Verfügung zu stellen.
3.11. Veräußert der Käufer Vorbehaltsware oder Endprodukt in andere Rechtsordnungen, soll er angemessene Maßnahmen ergreifen, um der LITEC-LLL GmbH den vorstehenden vergleichbare oder ähnliche Sicherungsrechte zu verschaffen.
4. Sachmängelhaftung. Allgemeine Haftung.
4.1. Der Käufer ist verpflichtet, die Ware, insbesondere die beigefügten Leuchtstoffproben, sofort nach Erhalt zu prüfen und Mängel unverzüglich, jedoch spätestens nach zwei Wochen, schriftlich zu rügen. Versteckte Mängel sind unverzüglich nach ihrer Entdeckung schriftlich zu rügen. Die LITEC-LLL GmbH erhält das Recht zur Nachprüfung der beanstandeten Ware. Dies vorausgesetzt, gewährleistet die LITEC-LLL GmbH, dass die von ihr gelieferten Leuchtstoffe den Beschreibungen in ihren technischen Datenblättern oder anderen dem Käufer übermittelten Produktdokumentationen oder den vertraglich vereinbarten Spezifikationen entsprechen. Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Die Gewährleistungsrechte des Käufers sind auf das Recht zur Ersatzlieferung beschränkt, wobei soweit möglich eine Teilersatzlieferung ausreicht. Dem Käufer bleibt das Recht zur Minderung oder zum Rücktritt vorbehalten, wenn die Ersatzlieferung fehlschlägt. Eine hierüber hinausgehende Gewährleistung, insbesondere für Mangel- oder Mangelfolgeschäden, wird nicht übernommen. Ausgeschlossen ist die Gewährleistung bei unsachgemäßer Lagerung, Behandlung, Umverpackung und Gebrauch der Ware durch den Käufer.
4.2. Die LITEC-LLL GmbH haftet nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, wobei die Haftung betragsmäßig auf die Höhe des vertragstypisch vorhersehbaren Schadens begrenzt ist. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, soweit die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet wird, bei schuldhaft verursachten Personenschäden sowie für Fälle zwingender gesetzlicher Haftung (Produkthaftungsgesetz). Im Übrigen ist die Haftung der LITEC-LLL GmbH, insbesondere für Mangel- und Mangelfolgeschäden, ausgeschlossen. Bei Weiterveräußerung von Vorbehaltsware oder Endprodukt (Ziff. 3.4. ff.) stellt der Käufer, soweit er den haftungauslösenden Fehler zu verantworten hat, die LITEC-LLL GmbH im Innenverhältnis von Produkthaftungsansprüchen Dritter frei.
5. Höhere Gewalt.
Ereignisse höherer Gewalt und andere nicht zu vertretende Ereignisse (zum Beispiel Betriebs-, Verkehrs- und Energieversorgungsstörungen, Arbeitskämpfe) befreien für ihre Dauer und im Umfang ihrer Auswirkungen die LITEC-LLL GmbH von ihren Vertragspflichten. Dies gilt auch, falls die genannten Umstände bei Unterlieferanten der LITEC-LLL GmbH eintreten. Verzögert sich durch eines der vorgenannten Ereignisse die Lieferung der LITEC-LLL GmbH um mehr als zwei Monate und ist die baldige Beendigung des die Lieferung behindernden Umstandes nicht absehbar oder wird die Lieferung gänzlich unmöglich, ist jede Vertragspartei zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
6. Sonstige Bestimmungen.
6.1. Für Rechtsstreitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit Verträgen der LITEC-LLL GmbH gilt ausschließlich deutsches Recht.
6.2. Gerichtsstandsklauseln in Käufer - AGB wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Hat ein Käufer keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland oder verlegt er seinen Sitz nach Vertragsschluss ins Ausland, so ist für Rechtsstreitigkeiten der Vertragsparteien das am Sitz der LITEC-LLL GmbH kompetente Gericht zuständig, falls sich die Vertragsparteien hierüber nicht ausdrücklich anders vereinbaren.
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